Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds – Anträge jetzt möglich!
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Bis Ende 2020 konnten Anträge für das 2. und das 3. Quartal gestellt werden. Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

NPO-Unterstützungsfonds für Q4 2020 im Überblick
Ein Überblick aller relevanten Eckpunkte zur Verlängerung des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen.
NPO-Unterstützungsfonds für Q4 2020 im Überblick
Die Richtlinien finden Sie hier.

Fragen und Antworten
Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen wie zum Beispiel: Wer kann den NPO-Lockdown-Zuschuss beantragen? Welche Kosten können gefördert werden? Wie funktioniert die Antragstellung?

Branchenliste Lockdown-Betroffenheit
Eine Liste der vom Lockdown besonders betroffenen Branchen finden Sie hier.

Kontakt
Für Informationen wenden Sie sich innerhalb der Servicezeiten an:
NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info@npo-fonds.at
Servicezeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr