Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds
Der NPO-Unterstützungsfonds wird bis Ende des Jahres verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie in wenigen Wochen über https://antrag.npo-fonds.at stellen.
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen „Lockdown-Zuschuss“ beantragen. Dieser ist mit dem Umsatzersatz vergleichbar. Gemeinnützige Vereine, die nur für einen Teil ihrer Aktivitäten einen Umsatzersatz über FinanzOnline erhalten haben, können einen ergänzenden Lockdown-Zuschuss beantragen.
Alle anderen NPO können den Umsatzersatz nur über FinanzOnline beantragen. Sie sind für den „Lockdown-Zuschuss“ des NPO-Unterstützungsfonds nicht antragsberechtigt, bekommen aber weiterhin den regulären NPO-Zuschuss (Kostenersatz und Struktursicherungsbeitrag) für den Zeitraum, für den sie keinen Umsatzersatz über FinanzOnline erhalten haben.
Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie!
NPO Zuschüsse, die zwischen 8. Juli und 30. September 2020 beantragt wurden, müssen unbedingt auch bis spätestens 31.12.2020 abgerechnet werden, anderenfalls ist der ausgezahlte Zuschuss zurückzuzahlen.
Um den Zuschuss abzurechnen:
1) klicken Sie bitte unten auf den Button „Antrag abrechnen“, dieser führt Sie zum Antragsmanager
2) loggen Sie sich bitte am Antragsmanager ein
3) Klicken Sie auf den Button „Bearbeiten“:
4) Gehen Sie auf „Abrechnen“ und Sie werden durch das Abrechnungsformular geführt

NPO-Unterstützungsfonds im Überblick
Ein Überblick aller relevanten Eckpunkte des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen.
Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier.

Zuschuss abrechnen
Die Abrechnung eines zwischen 8. Juli und 30. September 2020 beantragten und zugesagten Zuschusses, ist ab Donnerstag, den 1. Oktober 2020 bis 31.Dezember 2020 möglich.

Zuschuss beantragen
Eine Antragstellung ist seit Mittwoch, den 8. Juli 2020 bis 31.Dezember 2020 möglich.

Fragen und Antworten
Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen wie zum Beispiel: Wer kann den Zuschuss beantragen? Welche Kosten können gefördert werden? Wie funktioniert die Antragstellung? Wie funktioniert die Abrechnung?

Kontakt
Für Informationen wenden Sie sich innerhalb der Servicezeiten an:
NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info@npo-fonds.at
Servicezeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr